Nutzungsbedingungen
Verwendungs- und Lizenzbedingungen für die Bilddateien und Logos aus der megawood Bilddatenbank
Die megawood Bilddatenbank
Die NOVO-TECH GmbH & Co. KG, Siemensstrasse 31, 06449 Aschersleben (nachfolgend “megawood“) betreibt auf der Website www.megawood.com eine Online-Bilddatenbank, auf der zahlreiche urheberrechtlich geschützte Fotografien von megawood-Produkten als hochauflösende jpegs zur Verfügung gestellt werden. megawood ist Inhaberin sämtlicher urheberrechtlicher Nutzungsrechte an den in der Datenbank gespeicherten Abbildungen. megawood gewährt ausschließlich registrierten Nutzern (nachfolgend „Nutzer“) unter den nachfolgenden Bedingungen Zugang zur Bilddatenbank.I. Vertragsgegenstand
(1) megawood gewährt dem Nutzer eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der von megawood in die Bilddatenbank eingestellten Bilder ausschließlich für die nachfolgend unter II. aufgeführten zulässigen Nutzungen. (2) Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von megawood dürfen die Rechte aus diesem Vertrag weder übertragen noch dürfen Unterlizenzen erteilt werden.(3) Die Bilder werden für die redaktionelle Nutzung bereitgestellt. Eine redaktionelle Nutzung liegt vor, wenn die Bilder in der Presseberichterstattung ohne kommerziellen Charakter verwandt werden, also insbesondere keine Werbezwecke verfolgt werden.(4) Ausschließlich Nutzern, die in einer laufenden Geschäftsbeziehung zur NOVO-TECH GmbH & Co. KG stehen, ist auch die werbliche Nutzung des Bildmaterials nach Maßgabe der nachstehenden Vorschriften gestattet. Ausgeschlossen ist in jedem Fall eine Nutzung in Bilddatenbanken, Bildkatalogen und artverwandten Bildsammlungen.(5) Der Nutzer ist verpflichtet, bei der Registrierung vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen und megawood Änderungen der Daten unverzüglich mitzuteilen.
II. Nutzungsrechte
(1) Sämtlichen Nutzern werden zur redaktionellen Nutzung folgende Rechte übertragen:- das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht, d. h. das Recht, das Bildmaterial im Rahmen der vorstehend angeführten Lizenzart zu vervielfältigen und zu verbreiten und/oder vervielfältigen und/oder verbreiten zu lassen.
- das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung, d. h. das Recht, das Bildmaterial im Rahmen der vorstehend angeführten Lizenzart mittels analoger, digitaler, oder anderweitiger Speicher- bzw. Datenfernübertragungstechnik, mit oder ohne Zwischenspeicherung, drahtlos oder mittels Kabel zum individuellen Abruf zur Verfügung zu stellen.
- das Senderecht, d. h. das Recht, das Bildmaterial im Rahmen der vorstehend angeführten Lizenzart in allen technischen Verfahren durch Funksendungen, wie Ton- und Fernsehfunk, Drahtfunk, Hertz’sche Wellen, Laser, Mikrowellen etc. oder ähnliche technische Einrichtungen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, unabhängig davon, ob die Ausstrahlung mittels terrestrischer Funkanlagen, Kabelfernsehen (auch soweit über Telefonnetz) unter Einschluss der Kabelweitersendung, Satelliten unter Einschluss von Direktsatelliten (DBS), sonstiger Daten- oder Telefonleitungen oder -netze wie ISDN, DSL, GSM, UMTS, Richtfunk, Powerline (Stromleitungen) etc., sonstiger technischen Einrichtungen oder mittels einer Kombination der Übertragungswege erfolgt.
- das Druckrecht, d. h. das Recht, das Bildmaterial im Rahmen der vorstehend angeführten Lizenzart zur Herstellung, Vervielfältigung und Verbreitung von bebilderten oder nicht-bebilderten Büchern, Heften und sonstigen Druckwerken zu nutzen.
- das Videogrammrecht, d. h. das Recht zur Auswertung des Bildmaterials im Rahmen der vorstehend angeführten Lizenzart durch Vervielfältigung und Verbreitung auf analogen und digitalen Bild-/Ton-/Datenträgern jeder Art. Die Videogrammrechte umfassen insbesondere Speichermedien (Bild-/Tonträger) aller Art (CD, DVD usw.).
- das eingeschränkte Bearbeitungsrecht, d.h. das Recht, das Bildmaterial unter Verwendung analoger, digitaler oder sonstiger Bildbearbeitungsmethoden ausschließlich wie folgt zu bearbeiten: Änderung der Bildgröße (Vergrößerung, Verkleinerung, Beschneidung), Umwandlung der Farbinformationen, Änderung der Farb-, Kontrast- und Helligkeitswerte. Das Recht zu anderweitigen Änderungen am Bildmaterial verbleibt bei megawood.
(2) Nutzern, die zugleich Geschäftspartner der NOVO-TECH GmbH & Co. KG sind, also in einer laufenden Geschäftsbeziehung zu megawood stehen, wird zusätzlich zu den unter II.(1) genannten Rechten auch das Recht zur Werbung übertragen, d. h. das Recht, das Bildmaterial im Rahmen der vorstehend angeführten Lizenzart unverändert zu Werbezwecken zu nutzen, z. B. in Programmvorschauen, im Fernsehen, im Kino, in Druckschriften (Werbeanzeigen, Plakate, Programmankündigungen etc.), Telefonmehrwertdiensten sowie im Internet (z. B. Pop-up-Fenster, Werbebanner etc.).
(3) Sämtliche sonstigen Rechte an Bildern, einschließlich sämtlicher Urheberrechte, der Rechte des Datenbankherstellers und anderer gewerblicher Schutzrechte, verbleiben in vollem Umfang bei megawood. Die unter II. (1) und (2) übertragenen Rechte beinhalten insbesondere nicht:
- das Recht, die Fotografien in Bilddatenbanken, Bildkatalogen oder artverwandten Bildsammlungen zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu senden oder öffentlich zugänglich zu machen.
- das Merchandisingrecht, d. h. das Recht zur kommerziellen Auswertung des Bildmaterials durch den Verkauf des Bildmaterials oder die Herstellung und Verbreitung von Waren aller Art, welche durch die Darstellung des Bildmaterials geprägt werden (z. B. Poster, Postkarten, Kleidungsstücke, Druckschriften einschließlich Comics, Tonträger, Kopfbedeckungen, Mousepads, Buttons etc.).
(4) alle sonstigen Rechte am Bildmaterial
III. Urheberbenennung und Quellenangabe
(1) Der Nutzer hat in der für die jeweilige Verwendung üblichen Weise und soweit technisch möglich am Bild selbst oder am Seitenende megawood® in folgender Form zu nennen: © megawood.com und zwar in einer Weise, dass kein Zweifel an der Zuordnung zum jeweiligen Bild bestehen kann.(2) Bei Nutzung im Internet oder digitalen Medien muss zudem der Hinweis auf megawood in Form eines Links zu www.megawood.com erfolgen.
IV. Änderungen der Nutzungsbedingungen
(1) megawood ist berechtigt, den Inhalt dieser Nutzungsbedingungen mit Zustimmung der Nutzer zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von megawood zumutbar ist. megawood wird die Nutzer spätestens zwei Wochen vor der Änderung über die Änderung der Nutzungsbedingungen per Email an die vom Nutzer angegebene Adresse unterrichten. Die Zustimmung zur Änderung der Nutzungsbedingungen gilt als erteilt, sofern der Nutzer nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsankündigung widerspricht oder den Vertrag kündigt.(2) megawood verpflichtet sich, die Nutzer in der Unterrichtung über die Änderungen auf die Möglichkeiten des Widerspruchs und der Kündigung, die Frist und die Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich eines unterbliebenen Widerspruchs, besonders hinzuweisen. Für den Fall, dass der Nutzer einer Änderung der Nutzungsbedingungen widerspricht, besteht für megawood das Recht zur außerordentlichen Kündigung der Vereinbarung.
V. Verbotene Nutzung
(1) Die Datenbank darf ausschließlich zu rechtlich erlaubten Zwecken genutzt werden. Sie darf nicht dazu genutzt werden, um diffamierendes, pornografisches oder in sonstiger Weise rechtswidriges Material zu verbreiten, Dritte zu bedrohen, zu belästigen oder die Rechte (einschließlich der Persönlichkeitsrechte) Dritter zu verletzen.(2) Es ist verboten die Bilder/Logos oder sonstige Inhalte in einer Form oder in einem Zusammenhang zu verwenden, die eine rufschädigende Wirkung hat, z. B. auf die Waren, die Firma oder die Marke megawood oder auf einzelne abgebildete Personen. Dies gilt insbesondere für: Inhalte, welche Rechte Dritter verletzen können, insbesondere aus dem Urheberrecht, Leistungsschutzrecht, Namens- und Markenrecht, Geschmacksmusterrecht, Eigentumsrecht, Persönlichkeitsrecht und dem Wettbewerbsrecht; pornografische, obszöne, sexistische, diffamierende, verleumderische, rassistische, Minderheiten oder religiös verletzende Darstellungen; Diskriminierung, Diffamierung oder Beleidigung; unwahre Behauptungen; Schmähkritik, Rufschädigung, Spekulationen oder Verleumdungen; Herabwürdigung von megawood oder der abgebildeten Personen; politische Beiträge bzw. Werbung für Parteien; Boykottaufrufe oder Löschungsaufforderungen jeglicher Art; Links auf Internetseiten mit rechtswidrigen Inhalten; unerlaubte Kommunikationsmaßnahmen, direkt oder indirekt (z.B. Spamming); wenn davon ausgegangen werden kann, dass megawood oder die abgebildete Person mit der Veröffentlichung nicht einverstanden sein könnte; die Verwendung des Bildmaterials für nicht von megawood hergestellte Produkte, welche den Eindruck erweckt, es handele sich um Originalware und die Verwendung des Bildmaterials im Zusammenhang mit Markenverletzungen von megawood. Zur Verdeutlichung: Zu den verbotenen Nutzungen gehören alle Abbildungen, die megawood oder diese Person in einer möglicherweise persönlichkeitsverletzenden Situation darstellen, einschließlich, aber ohne Beschränkung auf mentale und physische Gesundheits- und Sozialverhalten, in Zusammenhang mit sexuellen oder angedeuteten sexuellen Handlungen oder Vorlieben, Drogenmissbrauch, Verbrechen, physischem oder mentalem Missbrauch oder Leiden, bzw. jedweder sonstigen Situation, die berechtigterweise wahrscheinlich für megawood oder die dargestellte Person anstoßend wäre (insb. z. B. Dating-Seiten, Escort Services, Erotikangebote, pornografische Angebote, jugendgefährdende Seiten).
VI. Haftung
(1) megawood haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, sowie im Umfang einer von megawood übernommenen Garantie.(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung von megawood der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist.
(3) Eine weitergehende Haftung von megawood wird ausgeschlossen.
(4) Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe von megawood.
(5) Der Nutzer stellt megawood von sämtlichen Ansprüchen Dritter, einschließlich etwaiger Verfahrenskosten, frei, welche durch die Verwendung der Bilder durch den Nutzer oder durch eine schuldhafte Verletzung dieser Nutzungsbedingungen und der vorstehenden Rechteeinräumung eingetreten sind oder eintreten werden. Dies gilt insbesondere für Ansprüche aus dem „Recht am eigenen Bild“ und für Ansprüche aus der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts bzw. der abgebildeten Person(en).
VII. Beendigung der Nutzung
(1) Im Falle eines Verstoßes gegen diese Nutzungsbedingungen hat megawood unbeschadet jeglicher sonstigen Ansprüche das Recht, den Zugang des Nutzers ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung zu sperren. Dem gesperrten Nutzer ist es untersagt, sich unter einem anderen Nutzerprofil erneut zu registrieren oder die Datenbank in sonstiger Weise zu nutzen.(2) Der Nutzungsvertrag kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen sowohl durch den Nutzer als auch durch megawood durch fristlose Kündigung beendet werden. Ist die Kündigung nicht vom Nutzer zu vertreten, so hat dieser das Recht, in Übereinstimmung mit diesen Nutzungsbedingungen hergestellte physische Vervielfältigungsstücke für einen Zeitraum von drei Monaten weiter vertragsgemäß zu nutzen. Dies gilt nicht, wenn dieser Nutzung ein berechtigtes Interesse von megawood entgegensteht. Ein solches berechtigtes Interesse liegt u. a. dann vor, wenn die weitere Nutzung des Bildmaterials oder die auf dem Bildmaterial abgebildeten Produkte gegen gesetzliche Vorschriften, Anordnungen von Behörden oder Rechte Dritter verstoßen würden.
(3) Der kommerzielle Zugang und damit das Recht zur Werbung ist auf Nutzer beschränkt, die in einer laufenden Geschäftsverbindung zu NOVO-TECH GmbH & Co. KG stehen. Endet die Geschäftsverbindung oder untersagt megawood dem Geschäftspartner die Nutzung der Bilddatenbank, besteht keine Nutzungsberechtigung mehr.
VIII. Schlussbestimmungen
(1) Dieser Nutzungsvertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.(2) Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand Aschersleben für alle Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, vereinbart. Dies gilt ebenfalls gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
(3) Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Ungültige Bestimmungen sind einvernehmlich durch solche zu ersetzen, die unter Berücksichtigung der Interessenlage beider Parteien den gewünschten wirtschaftlichen Zweck zu erreichen geeignet sind.
(4) Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nur wirksam, wenn sie schriftlich abgeschlossen werden. Dass gilt auch für den Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.